4,9(7.877 mal geöffnet in Jurafuchs)

Strafzumessung - Fehlen von Strafmilderungsgründen hat keine strafschärfende Wirkung

20. Mai 2026

2 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

A wird wegen gefährlicher Körperverletzung (§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 StGB) verurteilt. Strafschärfend legt das Gericht zugrunde, dass A „keine Reue zeigte, sich nicht um das Opfer kümmerte und keinen Anlass zur Tat hatte.“

Diesen Fall lösen 82,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Wie funktioniert Jurafuchs?

Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!