SR: Prozessrecht & Klausurtypen
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit III: Verletzungen des sachlichen Rechts (Sachrüge)
Strafzumessung - Fehlen von Strafmilderungsgründen hat keine strafschärfende Wirkung
Strafzumessung - Fehlen von Strafmilderungsgründen hat keine strafschärfende Wirkung
18. September 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird wegen gefährlicher Körperverletzung (§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 StGB) verurteilt. Strafschärfend legt das Gericht zugrunde, dass A „keine Reue zeigte, sich nicht um das Opfer kümmerte und keinen Anlass zur Tat hatte.“
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