Referendariat
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit III: Verletzungen des sachlichen Rechts (Sachrüge)
Strafzumessung - Unzulässigkeit von Eventualbegründungen
Strafzumessung - Unzulässigkeit von Eventualbegründungen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Das Gericht wertet in der mündlichen Urteilsverkündung eine Vorstrafe des A strafschärfend, die aber tilgungsfähig (§ 45 BZRG) war. In der schriftlichen Urteilsbegründung schreibt das Gericht, es hätte die Strafe „auch ohne die Vorstrafe verhängt" und behält die Strafe bei.
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Einordnung des Falls
Strafzumessung - Unzulässigkeit von Eventualbegründungen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Gericht durfte die tilgungsfähige Vorstrafe des A in der Strafzumessung nicht strafschärfend berücksichtigen (§ 51 Abs. 1 BZRG).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Fehler ist aber unbeachtlich, da das Tatgericht im schriftlichen Urteil festhält, dass sich an der Strafzumessung auch ohne die Vorstrafe nichts geändert hätte.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Das Urteil beruht hier auch auf der fehlerhaften Berücksichtigung der Vorstrafe.
Ja, in der Tat!
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