Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die ZVR-Klausur
„Verlängerte Vollstreckungsabwehrklage“
Anspruch des Vollstreckungsschuldners gegen den Vollstreckungsgläubiger auf Herausgabe des Erlöses – 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB
Anspruch des Vollstreckungsschuldners gegen den Vollstreckungsgläubiger auf Herausgabe des Erlöses – 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB
14. April 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

S hat die titulierte Forderung des G gegen sie bereits bezahlt. Dennoch wird auf Gs Antrag hin S' Klavier wirksam gepfändet und versteigert. Nachdem G den Erlös und S die vollstreckbare Ausfertigung erhalten hat, erhebt S Klage gegen G auf Erlösherausgabe.
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Einordnung des Falls
Anspruch des Vollstreckungsschuldners gegen den Vollstreckungsgläubiger auf Herausgabe des Erlöses – 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 7 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die von S erhobene Klage wird auch als „verlängerte Vollstreckungsabwehrklage“ bezeichnet.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ein Erlösherausgabeanspruch des S gegen G aus § 812 Abs. 1 S. 1 BGB setzt zunächst voraus, dass G „etwas erlangt“ hat. Hat G nur den Besitz am Erlös erlangt?
Nein, das trifft nicht zu!
3. Hat G Eigentum und Besitz am Erlös in sonstiger Weise erlangt (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB)?
Ja!
4. G müsste das Eigentum am Erlös ferner „auf Kosten des S“ erlangt haben (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB). Wäre dies der Fall, wenn zuvor S Eigentümerin des Erlöses war?
Genau, so ist das!
5. Vor der Zwangsversteigerung war S Eigentümerin des Klaviers. Könnte sich dieses Eigentum zunächst nach § 1247 S. 2 BGB analog an dem Ersteigerungserlös „fortsetzen“?
Ja, in der Tat!
6. G müsste das Eigentum am Erlös auch „ohne Rechtsgrund“ erlangt haben. Wäre ein am Klavier entstandenes Pfändungspfandrecht nach der gemischten Theorie (h.M. + BGH) ein Rechtsgrund?
Ja!
7. Nach der gemischten Theorie (h.M. + BGH) darf G den Erlös behalten, wenn ein Pfändungspfandrecht bestanden hat. Ist nach dieser Theorie hier ein Pfändungspfandrecht entstanden?
Nein, das ist nicht der Fall!
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