Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die ZVR-Klausur
„Verlängerte Vollstreckungsabwehrklage“
Anspruch des Vollstreckungsschuldners gegen den Vollstreckungsgläubiger auf Herausgabe des Erlöses – einschränkende Korrektur
Anspruch des Vollstreckungsschuldners gegen den Vollstreckungsgläubiger auf Herausgabe des Erlöses – einschränkende Korrektur
14. April 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

S hat die titulierte Forderung des G gegen sie bereits bezahlt. Dennoch wird auf Gs Antrag hin S' Klavier wirksam gepfändet und versteigert. Nachdem G den Erlös und S die vollstreckbare Ausfertigung erhalten hat, erhebt S Klage gegen G auf Erlösherausgabe.
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Einordnung des Falls
Anspruch des Vollstreckungsschuldners gegen den Vollstreckungsgläubiger auf Herausgabe des Erlöses – einschränkende Korrektur
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. I.R.v. S' „verlängerter Vollstreckungsabwehrklage“ kommt es zunächst darauf an, ob S einen Anspruch auf Erkösherausgabe gegen G hat. Ist der Tatbestand von § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB erfüllt?
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die „verlängerte Vollstreckungsabwehrklage darf nicht weiter gehen, als die „normale“ Vollstreckungsabwehrklage. Ist es daher egal, ob eine rechtzeitig erhobene Vollstreckungsabwehrklage der S begründet gewesen wäre?
Nein!
3. Die Begründetheit einer Vollstreckungsabwehrklage setzt zunächst voraus, dass die Parteien sachbefugt sind (§ 767 Abs. 1 ZPO). Wäre dies vorliegend der Fall gewesen?
Genau, so ist das!
4. S müsste vor Beendigung der Zwangsvollstreckung eine materiell-rechtliche Einwendung gegen den titulierten Anspruch gehabt haben. War dies der Fall?
Ja, in der Tat!
5. Zuletzt darf der materiell-rechtliche Einwand nicht nach § 767 Abs. 2 ZPO präkludiert gewesen sein. Wäre der Erfüllungseinwand des S präkludiert gewesen?
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Aleks_is_Y
13.3.2025, 16:23:32
Wie kommt die Vollstreckungsschuldnerin denn an ihr
Geld, wenn die Klage unbegründet ist, weil sie schon vor Titulierung bezahlt hat und sie somit präkludiert ist? Auch über §§ 812 ff.?
Aleks_is_Y
13.3.2025, 16:36:11
Hier findet sich die Antwort auf meine Frage: https://applink.jurafuchs.de/GLVBNAxSHRb :)