Prozessrecht & Klausurtypen

Die ZVR-Klausur

Besondere Vorraussetzungen der Mobiliarvollstreckung

Was kann Gegenstand der Mobiliarvollstreckung sein? (§§ 864 Abs. 1, 865 Abs. 2 ZPO)

Was kann Gegenstand der Mobiliarvollstreckung sein? (§§ 864 Abs. 1, 865 Abs. 2 ZPO)

16. Juli 2025

1 Kommentar

4,7(120 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

E ist Eigentümerin eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks. Sie wohnt selbst in dem Haus, hat jedoch auch eines der Zimmer an einen Studenten vermietet. G hat eine titulierte Geldforderung gegen E, die er durch eine Sach- oder Forderungspfändung vollstrecken möchte. ‌

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Was kann Gegenstand der Mobiliarvollstreckung sein? (§§ 864 Abs. 1, 865 Abs. 2 ZPO)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Gegenstand einer Pfändung kann nur das bewegliche Vermögen sein (§§ 803ff. ZPO).

Ja, in der Tat!

Die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen (= Mobiliarvollstreckung, §§ 803-863 ZPO) erfolgt durch Pfändung (§ 803 Abs. 1 S. 1 ZPO). Gepfändet werden können körperliche Sachen (= Sachpfändung, §§ 808-827 ZPO), Forderungen (= Forderungspfändung, §§ 828-856 ZPO) oder andere Vermögensrechte (§§ 857-863 ZPO). Die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen (= Immobiliarvollstreckung, §§ 864-871 ZPO) wird dagegen durch Zwangshypothek (§ 867 ZPO), Zwangsversteigerung (§ 869 ZPO i.V.m. §§ 15ff. ZVG) oder Zwangsverwaltung (§ 869 ZPO i.V.m. §§ 146ff. ZVG) realisiert. ‌
Die ZVR-Klausur-Wissen in 5min testen
Teste mit Jurafuchs kostenlos dein Die ZVR-Klausur-Wissen in nur 5 Minuten.

2. G weiß zufällig, dass die in Es Haus eingebaute Haustür besonders hochwertig ist. Wäre eine Sachpfändung der Haustür zulässig (§§ 864 Abs. 1 ZPO, 93, 94 BGB)?

Nein!

Ein Grundstück gehört zum unbeweglichen Vermögen (§ 864 Abs. 1 ZPO). Das Gleiche gilt für dessen wesentliche Bestandteile, da diese nicht sonderrechtsfähig sind (§ 93 BGB). Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören insbesondere Gebäude (§ 94 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB). Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Gebäudes gehören wiederum die zu dessen Herstellung eingefügten Sachen (§ 94 Abs. 2 ZPO). Auch die wesentlichen Bestandteile eines Gebäudes sind daher nicht sonderrechtsfähig, sondern gehören untrennbar zum Gebäude bzw. zum Grundstück. Die Haustür wurde zur Herstellung des Einfamilienhauses eingefügt und ist damit ein wesentlicher Bestandteil dessen. Als Teil des unbeweglichen Vermögens von E kann sie daher nicht Gegenstand einer Sachpfändung sein.

3. Auch bewegliche Sachen können der Mobiliarvollstreckung zugunsten der Immobiliarvollstreckung entzogen sein und zwar dann, wenn sie zum Haftungsverband der Hypothek gehören (§ 865 Abs. 1, Abs. 2 ZPO).

Genau, so ist das!

Nach § 865 Abs. 1 Alt. 1 ZPO umfasst die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen auch diejenigen Gegenstände, die in den Haftungsverband der Hypothek (§§ 1120ff. BGB) fallen. Zubehör, das in den Haftungsverband der Hypothek fällt, darf nach § 865 Abs. 2 S. 1 ZPO nicht gepfändet werden. Andere Gegenstände dürfen nach § 865 Abs. 2 S. 2 ZPO gepfändet werden, solange noch keine Beschlagnahme des Grundstücks (§§ 20, 146ff. ZVG) im Rahmen der Immobiliarvollstreckung stattgefunden hat. Zum Haftungsverband der Hypothek gehören die von dem Grundstück getrennten Erzeugnisse, sonstige Bestandteile und das Zubehör des Grundstücks (§ 1120 BGB), sowie Miet- und Pachtforderungen (§ 1123 Abs. 1 BGB), sofern keine Enthaftung stattgefunden hat (§§ 1121, 1122, 1123 Abs. 2 BGB). Das sehr spezielle Thema der Enthaftung spielt im Assessorexamen kein große Rolle. Wenn Du es dennoch tiefer wiederholen willst, kannst Du dies in unserem Kurs zum Sachenrecht tun.

4. G überlegt, ob er Es teure Einbauküche pfänden lassen kann. Es Einbauküche fällt als Zubehör in den Haftungsverband der Hypothek. Darf sie gepfändet werden (§ 865 Abs. 2 S. 1 ZPO)?

Nein, das trifft nicht zu!

Nach § 865 Abs. 2 S. 1 ZPO darf Zubehör, das in den Haftungsverband der Hypothek fällt, nicht gepfändet werden. Die Einbauküche darf nicht gepfändet werden, da es sich dabei um Zubehör handelt, das in den Haftungsverband der Hypothek fällt.

5. S hat die Miete für den laufenden Monat noch nicht bezahlt. Fällt diese Mietforderung in den Haftungsverband der Hypothek (§ 1123 Abs. 1 BGB)?

Ja!

Nach § 1123 Abs. 1 BGB erstreckt sich die Hypothek auf die Miet- oder Pachtforderungen, wenn das Grundstück vermietet oder verpachtet ist. E hat eines der Zimmer in ihrem Haus an S vermietet. Ihr Grundstück bzw. das darauf errichtete Haus ist damit teilweise vermietet. Der Haftungsverband der Hypothek erstreckt sich daher auch auf die offene Mietforderung gegen S.

6. Es Mietforderung gegen S fällt in den Haftungsverband der Hypothek (§ 1123 Abs. 1 BGB). Darf Es offene Mietforderung gegen S gepfändet werden (§ 865 Abs. 2 S. 2 ZPO)?

Genau, so ist das!

Gegenstände, die in den Haftungsverband der Hypothek fallen und kein Zubehör sind, dürfen gepfändet werden, solange noch keine Beschlagnahme des Grundstücks (§§ 20, 146ff. ZVG) im Rahmen der Immobiliarvollstreckung stattgefunden hat (§ 865 Abs. 2 S. 2 ZPO). Die Mietforderung fällt zwar in den Haftungsverband der Hypothek. Da jedoch keine Beschlagnahme von Es Grundstück im Rahmen einer Immobiliarvollstreckung stattgefunden hat, kann sie trotzdem noch Gegenstand einer Forderungspfändung sein. Sie darf also gepfändet werden. Zur Zusammenfassung: (1) Es Haustür darf als wesentlicher Bestandteil des Grundstücks (93, 94 BGB) nicht gepfändet werden (§ 864 Abs. 1 ZPO). (2) Es Einbauküche (= Zubehör) darf als Bestandteil des Haftungsverbands der Hypothek nicht gepfändet werden (§ 865 Abs. 2 S. 1 ZPO). (3)Es Forderung gegen S aus dem Mietverhältnis unterliegt nach § 865 Abs. 2 S. 2 ZPO der Mobiliarpfändung (= Forderungspfändung, §§ 828-856 ZPO).
Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

PR

proofofidentity

14.7.2025, 20:23:25

Eine sehr vielseitige, schöne Aufgabe!


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen