Prozessrecht & Klausurtypen
Die ZVR-Klausur
Besondere Vorraussetzungen der Mobiliarvollstreckung
Was kann Gegenstand der Mobiliarvollstreckung sein? (§§ 864 Abs. 1, 865 Abs. 2 ZPO)
Was kann Gegenstand der Mobiliarvollstreckung sein? (§§ 864 Abs. 1, 865 Abs. 2 ZPO)
16. Juli 2025
1 Kommentar
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

E ist Eigentümerin eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks. Sie wohnt selbst in dem Haus, hat jedoch auch eines der Zimmer an einen Studenten vermietet. G hat eine titulierte Geldforderung gegen E, die er durch eine Sach- oder Forderungspfändung vollstrecken möchte.
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Einordnung des Falls
Was kann Gegenstand der Mobiliarvollstreckung sein? (§§ 864 Abs. 1, 865 Abs. 2 ZPO)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Gegenstand einer Pfändung kann nur das bewegliche Vermögen sein (§§ 803ff. ZPO).
Ja, in der Tat!
2. G weiß zufällig, dass die in Es Haus eingebaute Haustür besonders hochwertig ist. Wäre eine Sachpfändung der Haustür zulässig (§§ 864 Abs. 1 ZPO, 93, 94 BGB)?
Nein!
3. Auch bewegliche Sachen können der Mobiliarvollstreckung zugunsten der Immobiliarvollstreckung entzogen sein und zwar dann, wenn sie zum Haftungsverband der Hypothek gehören (§ 865 Abs. 1, Abs. 2 ZPO).
Genau, so ist das!
4. G überlegt, ob er Es teure Einbauküche pfänden lassen kann. Es Einbauküche fällt als Zubehör in den Haftungsverband der Hypothek. Darf sie gepfändet werden (§ 865 Abs. 2 S. 1 ZPO)?
Nein, das trifft nicht zu!
5. S hat die Miete für den laufenden Monat noch nicht bezahlt. Fällt diese Mietforderung in den Haftungsverband der Hypothek (§ 1123 Abs. 1 BGB)?
Ja!
6. Es Mietforderung gegen S fällt in den Haftungsverband der Hypothek (§ 1123 Abs. 1 BGB). Darf Es offene Mietforderung gegen S gepfändet werden (§ 865 Abs. 2 S. 2 ZPO)?
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
proofofidentity
14.7.2025, 20:23:25
Eine sehr vielseitige, schöne Aufgabe!