Zivilrechtliche Nebengebiete

Erbrecht

Gewillkürte Erbfolge

Höchstpersönlichkeit – Materielle Höchstpersönlichkeit, § 2065 Abs. 1 BGB (Fall 1)

Höchstpersönlichkeit – Materielle Höchstpersönlichkeit, § 2065 Abs. 1 BGB (Fall 1)

26. August 2025

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Die schwerreiche Katzenliebhaberin E setzt ihre Tochter T als Erbin unter der Bedingung ein, dass T ihren Job aufgibt und sich nach dem Erbfall in Vollzeit um die 12 Katzen der E kümmert. Außerdem bestimmt E, dass der örtliche Katzenschutzverein der Nachfolge der E nochmal zustimmen soll, um das Wohl der Katzen zu gewährleisten.

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