Zivilrechtliche Nebengebiete
Erbrecht
Gewillkürte Erbfolge
Höchstpersönlichkeit – Materielle Höchstpersönlichkeit, § 2065 Abs. 1 BGB (Fall 1)
Höchstpersönlichkeit – Materielle Höchstpersönlichkeit, § 2065 Abs. 1 BGB (Fall 1)
26. August 2025
7 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Die schwerreiche Katzenliebhaberin E setzt ihre Tochter T als Erbin unter der Bedingung ein, dass T ihren Job aufgibt und sich nach dem Erbfall in Vollzeit um die 12 Katzen der E kümmert. Außerdem bestimmt E, dass der örtliche Katzenschutzverein der Nachfolge der E nochmal zustimmen soll, um das Wohl der Katzen zu gewährleisten.
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