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Gewillkürte Erbfolge
Höchstpersönlichkeit – Testierfähigkeit und formelle Höchstpersönlichkeit (Fall)
Höchstpersönlichkeit – Testierfähigkeit und formelle Höchstpersönlichkeit (Fall)
31. Mai 2025
3 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Die an Depressionen leidende schwerreiche E möchte ein neues Testament aufsetzen. Da sie selbst an ihrer psychischen Verfassung zweifelt, hat sie ihren gesetzlichen Betreuer B darum gebeten, das Testament zu erstellen. Nach der Durchsicht hat E das Testament mit ihrer Unterschrift versehen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Höchstpersönlichkeit – Testierfähigkeit und formelle Höchstpersönlichkeit (Fall)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Da E unter gesetzlicher Betreuung steht, ist davon auszugehen, dass sie nicht testierfähig ist.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. E ist bis auf Weiteres als testierfähig anzusehen.
Ja!
3. Die Errichtung des Testaments durch den Betreuer ist zulässig.
Nein, das ist nicht der Fall!
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