Zivilrecht

Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)

Einführung

Geschäftsführung ohne Auftrag (Einführung)

Geschäftsführung ohne Auftrag (Einführung)

21. November 2024

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

F bemerkt, dass das Gartenhaus seines urlaubsabwesenden Nachbarn N in Brand geraten ist. Schnell löscht F den Brand, um den N vor größeren Schäden zu bewahren. F will nun von N die zur Brandlöschung notwenigen Kosten ersetzt haben.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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Einordnung des Falls

Geschäftsführung ohne Auftrag (Einführung)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Hat F gegen N einen vertraglichen Anspruch auf Zahlung der zur Brandlöschung notwendigen Kosten?

Nein, das ist nicht der Fall!

Ein vertraglicher Zahlungsanspruch setzt voraus, dass ein wirksamer Vertrag zwischen den Parteien geschlossen wurde. F und N haben keine Einigung darüber getroffen, dass F den Brand des Gartenhauses für N löschen soll. Da es an einem Vertragsschluss fehlt, kommen vertragliche Ansprüche nicht in Betracht.
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2. F hat den Brand vielmehr für den N gelöscht, ohne von diesem dazu beauftragt worden zu sein. Kommen als Anspruchsgrundlage für etwaige Ersatzansprüche des F daher die Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB) in Betracht?

Ja, in der Tat!

Die Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB) sind dann einschlägig, wenn jemand ein Geschäft für einen anderen besorgt, ohne dass zwischen beiden eine rechtliche Beziehung besteht (§ 677 BGB). Bei der Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) handelt es sich um ein gesetzliches Schuldverhältnis, aus welchem unter bestimmten Voraussetzungen Aufwendungsersatz- oder Herausgabeansprüche resultieren können.Hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen ist zwischen der echten berechtigten oder unberechtigten GoA (§§ 677 – 686 BGB) und der unechten GoA (§ 687 BGB) zu unterscheiden. Näheres zur Unterscheidung erfährst Du in den nächsten Aufgaben.
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