Zivilrecht

Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)

Einführung

Geschäftsführung ohne Auftrag (Einführung)

Geschäftsführung ohne Auftrag (Einführung)

4. April 2025

7 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

F bemerkt, dass das Gartenhaus seines urlaubsabwesenden Nachbarn N in Brand geraten ist. Schnell löscht F den Brand, um den N vor größeren Schäden zu bewahren. F will nun von N die zur Brandlöschung notwenigen Kosten ersetzt haben.

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Einordnung des Falls

Geschäftsführung ohne Auftrag (Einführung)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Hat F gegen N einen vertraglichen Anspruch auf Zahlung der zur Brandlöschung notwendigen Kosten?

Nein, das ist nicht der Fall!

Ein vertraglicher Zahlungsanspruch setzt voraus, dass ein wirksamer Vertrag zwischen den Parteien geschlossen wurde. F und N haben keine Einigung darüber getroffen, dass F den Brand des Gartenhauses für N löschen soll. Da es an einem Vertragsschluss fehlt, kommen vertragliche Ansprüche nicht in Betracht. Auf die Frage, ob ein nachbarschaftliches Verhältnis ein Schuldverhältnis i.S.v. § 241 BGB ist, aus dem auch Pflichten zur Gefahrenabwehr sowie etwaige Ersatzansprüche des F entstehen könnten, gehen wir an anderer Stelle ein.
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2. F hat den Brand vielmehr für den N gelöscht, ohne von diesem dazu beauftragt worden zu sein. Kommen als Anspruchsgrundlage für etwaige Ersatzansprüche des F daher die Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB) in Betracht?

Ja, in der Tat!

Die Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB) sind dann einschlägig, wenn jemand ein Geschäft für einen anderen besorgt, ohne dass zwischen beiden eine rechtliche Beziehung besteht (§ 677 BGB). Bei der Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) handelt es sich um ein gesetzliches Schuldverhältnis, aus welchem unter bestimmten Voraussetzungen Aufwendungsersatz- oder Herausgabeansprüche resultieren können.Hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen ist zwischen der echten berechtigten oder unberechtigten GoA (§§ 677 – 686 BGB) und der unechten GoA (§ 687 BGB) zu unterscheiden. Näheres zur Unterscheidung erfährst Du in den nächsten Aufgaben.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

BUT

buttiful

25.11.2024, 11:31:49

Hallo, Hier könnte man noch kurz das Problem hinzufügen, ob zwischen Nachbarn nicht doch ein nachbarrechtliches Schuldverhältnis besteht.

Linne_Karlotta_

Linne_Karlotta_

25.11.2024, 15:37:03

Hallo @[buttiful](200680), danke für den Hinweis. In diesem Einstiegsfall geht es zunächst um den ersten Kontakt mit dem Thema GoA. Das von dir angesprochene Thema haben wir deswegen hier nicht aufgenommen. Ich habe aber einen entsprechenden Hinweis dazu ergänzt. Wir werden an einer anderen Stelle im Kurs noch eine Aufgabe zu diesem Problem einfügen. Viele Grüße – Linne, für das Jurafuchs-Team

Linne_Karlotta_

Linne_Karlotta_

20.12.2024, 12:34:21

Liebe Jurafüchse, eines unserer größten Anliegen ist es, unsere Inhalte kontinuierlich für Euch zu erweitern & die Lernerfahrung mit unseren Kursen noch besser zu machen. Der GoA-Kurs stammt aus einer Zeit, in der unsere Didaktik und auch die technischen Möglichkeiten noch nicht so weit entwickelt waren, wie heute. Daher haben wir uns vorgenommen, die Inhalte hier nach und nach zu überprüfen und dem Niveau unser neueren Inhalte anzupassen. In diesem Zuge haben wir bereits ein neues Einführungskapitel für diesen Kurs hochgeladen und werden nach und nach auch noch alle anderen Kapitel erneuern – stay tuned. Wir wünschen Euch ein gutes Lernen mit den neuen Aufgaben und sind gespannt auf Euer Feedback! Viele Grüße – Linne, für das Jurafuchs-Team

Paulah

Paulah

21.12.2024, 13:10:10

Da ich ja laut gejammert habe, dass es so langweilig ist, werde ich mir das doch gleich mal ansehen! Vielen Dank für die neue Aufbereitung!

Paulah

Paulah

4.1.2025, 12:25:19

@[Linne_Karlotta_](243622) Ich habe mir inzwischen einiges angesehen. Vieles ist jetzt um einiges verständlicher und strukturierter. Nicht so gut finde ich, dass die Definitionen für eine Voraussetzung schon in den Fragen genannt wird. D. h. dort wird erst in der Frage definiert, was z. B. Fremdheit bedeutet und dann die ja/nein-Frage "Hat XY dann ein fremdes Geschäft ausgeführt" gestellt. Das ist schon sehr "vorgekaut". Häufig steht auch nach einer längeren Erklärung "ist das dann 'also' so und so". Die Lösung wird 'also' erst erklärt und ist dann mit ja/nein zu bestätigen/abzulehnen. Ich fände es besser, wenn die Lösungen nicht bereits in den Fragen geliefert würden.

Linne_Karlotta_

Linne_Karlotta_

4.1.2025, 14:54:04

Hey @[Paulah](135148)ulah, danke für Dein Feedback! Ich sehe, was Du mit dem „Vorkauen“ meinst – dazu: Wir haben bisher vor allem das Einführungskapitel und die ersten Aufgaben in einzelnen Kapiteln überarbeitet. Gerade bei diesen Fällen ist unser Anspruch, dass sie auch jemand lösen könnte, der/die zum ersten Mal GoA lernt bzw. das Thema nach längerer Zeit wiederholen will. Dafür müssen wir gewisse Definitionen einmal „vorwegnehmen“ oder sehr leicht einführen. In den späteren Aufgaben können wir dann dieses einmal eingeführte Wissen voraussetzen und in die Tiefe gehen. Es ist immer schwierig, die Aufgaben auf einem Niveau zu gestalten, welches für alle genau richtig ist. Uns liegt es aber besonders am Herzen, auch diejenigen abzuholen, für die das Thema GoA schwieriger ist als für andere. Wenn Dir die Einführungskapitel zu leicht sind, kannst Du sie entweder ganz weglassen oder nur einzelne Aufgaben überspringen. Wir werden Deine Rückmeldung aber auf jeden Fall für die Vertiefungsaufgaben beherzigen. Viele Grüße, Linne – für das Jurafuchs-Team

Paulah

Paulah

4.1.2025, 15:28:40

Hallo @[Linne_Karlotta_](243622) ! Wenn das ganz bewusst nur für die Einführungskapitel gedacht ist, finde ich es gut! Für die erste Konfrontation mit der GoA mit Sicherheit auch gut geeignet. Ich hatte die GoA schon komplett bearbeitet und mir die neue Gestaltung nur angesehen, weil ich explizit das Kapitel als grottenlangweilig betitelt habe. Wenn dann was umgestaltet wird, möchte ich schon so fair sein und die Änderungen auch ansehen. Deshalb habe ich frühzeitig mein Feedback gegeben, dass nicht nachher möglicherweise im Eifer des Gefechts alles viel zu einfach ist. Ich bin gespannt auf die weitere Überarbeitung. Viele Grüße von Paula


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