Geschäftsführung ohne Auftrag (Einführung)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
F bemerkt, dass das Gartenhaus seines urlaubsabwesenden Nachbarn N in Brand geraten ist. Schnell löscht F den Brand, um den N vor größeren Schäden zu bewahren. F will nun von N die zur Brandlöschung notwenigen Kosten ersetzt haben.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Geschäftsführung ohne Auftrag (Einführung)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Hat F gegen N einen vertraglichen Anspruch auf Zahlung der zur Brandlöschung notwendigen Kosten?
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. F hat den Brand vielmehr für den N gelöscht, ohne von diesem dazu beauftragt worden zu sein. Kommen als Anspruchsgrundlage für etwaige Ersatzansprüche des F daher die Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB) in Betracht?
Ja, in der Tat!
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