Zivilrechtliche Nebengebiete
Familienrecht
Zugewinnausgleich und andere Vermögensausgleichsansprüche
Ehegatteninnengesellschaft (+)
Ehegatteninnengesellschaft (+)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A und B sind verheiratet. Sie gründen zusammen das Unternehmen U, welches A leitet. B ist Angestellter von U, erbringt aber auch gewichtige Anteile für U. U ist sehr erfolgreich. Als A und B sich scheiden lassen, fordert B die Übertragung der Hälfte der Unternehmensanteile.
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Einordnung des Falls
Ehegatteninnengesellschaft (+)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wenn A und B eine sog. Ehegatteninnengesellschaft gegründet haben, könnte B ein Ausgleichsanspruch nach §§ 740b, 736d Abs. 4 – 6 BGB.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Besteht zwischen A und B ein über die Ehe hinausgehender Zweck?
Ja!
3. Scheidet eine Ehegatteninnengesellschaft aus, weil A das Unternehmen leitet und B „nur“ Angestellter?
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Wird der Ausgleichsanspruch wegen Auflösung einer Ehegatteninnengesellschaft nach §§ 740b, 736d Abs. 4 – 6 BGB durch die Regelungen zum Zugewinnausgleich verdrängt?
Nein, das trifft nicht zu!
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