Zivilrechtliche Nebengebiete
Familienrecht
Zugewinnausgleich und andere Vermögensausgleichsansprüche
Ehegatteninnengesellschaft (+)
Ehegatteninnengesellschaft (+)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A und B sind verheiratet. Sie gründen zusammen das Unternehmen U, welches A leitet. B ist Angestellter von U, erbringt aber auch gewichtige Anteile für U. U ist sehr erfolgreich. Als A und B sich scheiden lassen, fordert B die Übertragung der Hälfte der Unternehmensanteile.
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Einordnung des Falls
Ehegatteninnengesellschaft (+)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wenn A und B eine sog. Ehegatteninnengesellschaft gegründet haben, könnte B ein Ausgleichsanspruch nach §§ 740b, 736d Abs. 4 – 6 BGB.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Besteht zwischen A und B ein über die Ehe hinausgehender Zweck?
Ja!
3. Scheidet eine Ehegatteninnengesellschaft aus, weil A das Unternehmen leitet und B „nur“ Angestellter?
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Wird der Ausgleichsanspruch wegen Auflösung einer Ehegatteninnengesellschaft nach §§ 740b, 736d Abs. 4 – 6 BGB durch die Regelungen zum Zugewinnausgleich verdrängt?
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Al Bandy
24.11.2024, 14:08:29
Ich verstehe die Aufgabe nicht ganz. Wenn die beiden Ehegatten doch „gemeinsam“ das Unternehmen gegründet haben, haben doch beide auch Anteile daran (was soll sonst eine gemeinsame Gründung sein?). Wieso soll jetzt ein Ehegatte zur Übertragung seines hälftigen Anteils verpflichtet sein, wenn das Unternehmen schon hälftig aufgeteilt ist? Ist der SV vielleicht so gemeint, dass es sich um ein Einzelunternehmen handelt? Falls ja: Kann B dann wirklich Einräumung von Unternehmensanteilen verlangen, die ja eigentlich noch nicht bestehen? Das Unternehmen müsste dann ja zunächst in eine Gesellschaft eingebracht werden