Strafrecht
BT 9: Amtsdelikte
Vorteilsannahme & Vorteilsgewährung (§§ 331, 333 StGB)
Handeln eines Beamten als Privatperson - Dienstbezug?
Handeln eines Beamten als Privatperson - Dienstbezug?
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die verbeamtete Lehrerin L gibt Schüler S einmal die Woche Nachhilfe in Physik. Sie bekommt dafür € 25 pro Stunde von S. Die Dienstvorschriften an Ls Schule untersagen private Nachhilfestunden.
Diesen Fall lösen 62,5 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Handeln eines Beamten als Privatperson - Dienstbezug?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Amtsträgerin L hat einen Vorteil im Sinne des § 331 Abs. 1 StGB angenommen.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Betrifft die Erteilung von Nachhilfeunterricht grundsätzlich die Dienstausübung als Lehrerin?
Nein!
3. Weil L vorliegend gegen eine Dienstvorschrift verstoßen hat, gibt es einen Bezug zur Dienstausübung.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!