Strafrecht
BT 9: Amtsdelikte
Vorteilsannahme & Vorteilsgewährung (§§ 331, 333 StGB)
Handeln eines Beamten als Privatperson - Dienstbezug?
Handeln eines Beamten als Privatperson - Dienstbezug?
12. April 2025
1 Kommentar
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Die verbeamtete Lehrerin L gibt Schüler S einmal die Woche Nachhilfe in Physik. Sie bekommt dafür € 25 pro Stunde von S. Die Dienstvorschriften an Ls Schule untersagen private Nachhilfestunden.
Diesen Fall lösen 62,6 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Handeln eines Beamten als Privatperson - Dienstbezug?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Amtsträgerin L hat einen Vorteil im Sinne des § 331 Abs. 1 StGB angenommen.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Betrifft die Erteilung von Nachhilfeunterricht grundsätzlich die Dienstausübung als Lehrerin?
Nein!
3. Weil L vorliegend gegen eine Dienstvorschrift verstoßen hat, gibt es einen Bezug zur Dienstausübung.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Daughtrrr K.
25.1.2025, 11:00:01
Wenn die Lehrerin den Schüler auch im Unterricht hätte, wäre es aber einschlägig, oder? Oder würde man dann den Dienstbezug auch verneinen, weil das
Geldfür den Nachhilfeunterricht ist und nicht um dem Schüler einen Vorteil im regulären Unterricht zu gewähren?