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Handeln eines Beamten als Privatperson - Dienstbezug?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Amtsdelikte - Begriff des Vorteils
Häuslebauerin H möchte ihre Baugenehmigung extra schnell haben. Dem zuständigen Behördenmitarbeiter B sagt sie im Gespräch deswegen, wie gut gekleidet und charmant er aussehe. Der eitle B liebt Komplimente und erteilt die Genehmigung ohne weitere Prüfung sofort.

Begriff des „Forderns eines Vorteils“
Oberbürgermeister O verhandelt mit I über den Kauf von Immobilien. Dabei erwähnt er mehrfach deutlich, dass die städtische Kultur sich „über Förderer freut”. O will erreichen, dass I im Gegenzug für den Immobiliendeal an die Kulturszene spendet. I versteht die Anspielung nicht.