Öffentliches Recht
VwGO
Verpflichtungsklage
Maßgeblicher Zeitpunkt: Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Gerichtsverhandlung
Maßgeblicher Zeitpunkt: Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Gerichtsverhandlung
23. Mai 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K beantragt eine Baugenehmigung für einen Bioladen in einem reinen Wohngebiet (§ 3 BauNVO). Baubehörde B lehnt den Antrag ab. Nachdem K gegen die Ablehnung Klage erhoben hat, ändert die zuständige Behörde den Bebauungsplan. Das Grundstück der K liegt nun in einem allgemeinen Wohngebiet (§ 4 BauNVO).
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Einordnung des Falls
Maßgeblicher Zeitpunkt: Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Gerichtsverhandlung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die zulässige Verpflichtungsklage der K ist begründet, wenn die Ablehnung der Baugenehmigung rechtswidrig war und sie dadurch in ihren Rechten verletzt ist (vgl. § 113 Abs. 5 VwGO).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. In einem reinen Wohngebiet kann die zuständige Behörde den von K geplante Bioladen nur ausnahmsweise zulassen (vgl. § 3 Abs. 3 BauNVO).
Ja, in der Tat!
3. In einem allgemeinen Wohngebiet kann die zuständige Behörde den von K geplanten Gemüseladen ebenfalls nur ausnahmsweise zulassen (§ 4 Abs. 2 BauNVO).
Nein!
4. Im Rahmen der Verpflichtungsklage beansprucht der Kläger eine Leistung für die Zukunft. Spricht das dafür, dass für die Beurteilung, ob der Anspruch des Klägers besteht, der Zeitpunkt der letzten mündlichen Gerichtsverhandlung entscheidend ist?
Genau, so ist das!
5. Angenommen, dass K die weiteren Voraussetzungen für die Erteilung der Baugenehmigung erfüllt: Ist ihre Verpflichtungsklage begründet?
Ja, in der Tat!
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