Öffentliches Recht > Verwaltungsprozess-Recht
Bescheidungsurteil bei Beurteilungsspielraum
F ist durch die schriftlichen Klausuren im Staatsexamen gefallen. Sie ist der Meinung, dass die Bewertung „unfair“ sei. F wendet sich an das Verwaltungsgericht.
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(Fehlende) Spruchreife
Aktivistin A plant einen Informationsstand zur deutschen Klimapolitik an einer Bundesstraße. Sie beantragt dafür eine Sondernutzungsgenehmigung. Die Straßenbaubehörde lehnt diese mit der Begründung ab, dass solche Aktionen nicht unter eine Sondernutzung fielen und sie daher keine Genehmigung erteilen dürfe.
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Obersatz § 113 Abs. 5 VwGO – Einführungsfall 2
Gs Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betreiben einer erlaubnisbedürftigen Gaststätte wird von der zuständigen Behörde B abgelehnt. B begründet das damit, dass G bereits eine andere Kneipe betreibt. G erhebt eine - zulässige - Verpflichtungsklage.
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Obersatz § 113 Abs. 5 VwGO – Einführungsfall 1
Gs ordnungsgemäßer Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betreiben einer Gaststätte wird von der zuständigen Behörde B abgelehnt. B meint, G besäße nicht die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 4 GastG), weil er in seiner letzten Kneipe Alkohol an 12-Jährige ausgeschenkt hat. G erhebt Verpflichtungsklage.