Öffentliches Recht > Verwaltungsprozess-Recht
Bescheidungsurteil bei Beurteilungsspielraum
F ist durch die schriftlichen Klausuren im Staatsexamen gefallen. Sie ist der Meinung, dass die Bewertung „unfair“ sei. F wendet sich an das Verwaltungsgericht.
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Obersatz § 113 Abs. 5 VwGO – Einführungsfall 2
Gs Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betreiben einer erlaubnisbedürftigen Gaststätte wird von der zuständigen Behörde B abgelehnt. B begründet das damit, dass G bereits eine andere Kneipe betreibt. G erhebt eine - zulässige - Verpflichtungsklage.
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Obersatz § 113 Abs. 5 VwGO – Einführungsfall 1
Gs ordnungsgemäßer Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betreiben einer Gaststätte wird von der zuständigen Behörde B abgelehnt. B meint, G besäße nicht die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 4 GastG), weil er in seiner letzten Kneipe Alkohol an 12-Jährige ausgeschenkt hat. G erhebt Verpflichtungsklage.