Definition: Krankhafte seelische Störungen (§ 20 StGB)
Was versteht man unter einer „krankhaften seelischen Störung“ (§ 20 StGB)?
Krankhafte seelische Störungen sind Geisteskrankheiten, deren körperliche Ursachen nachgewiesen sind (zB Paralyse = exogene Psychose) oder postuliert werden (zB Schizophrenie = endogene Psychose).
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