Gebrauchsanmaßung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T beschließt, einen Einkaufswagen der E-GmbH für den Transport einiger Getränke zu einem einige Kilometer entfernten See zu gebrauchen. Nach dem Ende der Feier am nächsten Morgen führt T den Einkaufswagen am nächste Morgen zur E-GmbH zurück.
Einordnung des Falls
Gebrauchsanmaßung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ursprünglich hatte der Filialleiter der E-GmbH Gewahrsam an dem Einkaufswagen.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Ja, in der Tat!
2. T hat den Einkaufswagen dem Filialleiter weggenommen.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Ja!
3. T handelte mit Zueignungsabsicht.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Das Verhalten des T ist daher im vorliegenden Fall als bloße Gebrauchsanmaßung straflos.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Ja, in der Tat!