ZR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Anwaltsklausur
Schreiben an Mandanten
A ist frisch gebackene Anwältin. Als sie zum ersten Mal ein Mandantenschreiben aufsetzen muss, fragt sie sich, was darin alles zu erwähnen ist.
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Zweckmäßigkeit - Stufenklage III
Anwältin A hat für Mandant M eine Stufenklage (§ 254 ZPO) gegen B erhoben. Noch bevor B auf der 1. Stufe zur Auskunftserteilung verurteilt wird, erklärt er im Prozess eine negative Auskunft.
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Zweckmäßigkeit - Abtretung an Dritte
Anwältin A hat für K Klage gegen B auf Zahlung des Kaufpreises erhoben. Während des laufenden Rechtsstreits tritt K den Kaufpreisanspruch wirksam an D ab. D erteilt K keine Einziehungsermächtigung.
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Annahmeverzug
Mandant M kommt zu Anwältin A. M trägt schlüssig vor, dass ihm aufgrund Rücktritts vom Kaufvertrag ein Anspruch auf Zahlung in Höhe von €500 gegen S zusteht. Da M weiß, dass er seinerseits die Kaufsache an S zurückgeben muss, hat er S zur Rücknahme aufgefordert. S verweigert diese.
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Zug-um-Zug Verurteilung
Mandant M kommt zu Anwältin A. M trägt schlüssig vor, dass ihm aufgrund Rücktritts vom Kaufvertrag ein Anspruch auf Zahlung in Höhe von €500 gegen S zusteht. Zugleich erzählt M, dass er die Kaufsache noch nicht an S zurückgegeben hat.
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ggfs. Hinweis auf Prozessvollmacht (§ 80 ZPO)
Mandant M kommt zu Anwältin A. M berichtet, dass er von Gegner G beim Kaufvertragsabschluss getäuscht wurde. Nun will er sein Geld zurück. A erklärt in der Klageschrift die Anfechtung des Vertrags und verlangt Rückzahlung des Kaufpreises.
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Beweisverwertungsverbote (heimliche Tonbandaufnahme, Videoaufzeichnung, Mithörzeugen)
Mandant M bringt zum anwaltlichen Beratungsgespräch eine heimlich angefertigte Tonbandaufnahme mit, auf der klar zu hören ist, wie B sagt, er habe die Kratzer am Auto des M verursacht. Auch gibt M an, dass Nachbar Z den B dabei beobachtet habe. Nunmehr bestreitet B jedoch alles.