Annahmeverzug
12. Juli 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Mandant M kommt zu Anwältin A. M trägt schlüssig vor, dass ihm aufgrund Rücktritts vom Kaufvertrag ein Anspruch auf Zahlung in Höhe von €500 gegen S zusteht. Da M weiß, dass er seinerseits die Kaufsache an S zurückgeben muss, hat er S zur Rücknahme aufgefordert. S verweigert diese.
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Einordnung des Falls
Annahmeverzug
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A wird M raten, Klage auf Zahlung der €500 zu erheben, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung der Kaufsache.
Genau, so ist das!
2. Weitere Anträge sind nicht zweckmäßig.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
lexa
9.6.2025, 23:57:31
Könnte man nicht zusätzlich noch die Abnahme beantragen?
Moritz94
3.7.2025, 12:54:59
Wenn ich es aus anderen Aufgaben hier richtig im Kopf habe, ist die Abnahme bzw. die Lieferung an den Kläger in einem dritten Antrag zu formulieren, nach dem Feststellungsantrag.