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Rechtsverhältnis bei Rechtsmacht des Staates als Voraussetzung der Feststellungsklage
Sachverhalt
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Begriff des Rechtsverhältnisses als Voraussetzung der Feststellungsklage (§ 43 VwGO)
A ist Altenpfleger und deswegen gem. § 2 Abs. 1 S. 1 PflegeKG Mitglied in der Pflegekammer Niedersachsen (Pflichtmitgliedschaft). A ist der Meinung, zwischen ihm und der Pflegekammer Niedersachsen bestehe kein Rechtsverhältnis.
Begründung eines Rechtsverhältnisses als Voraussetzung der Feststellungsklage
Auch B ist Altenpfleger und deswegen gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 PflegeKG Mitglied in der Pflegekammer Niedersachsen (Pflichtmitgliedschaft). B hält das Gesetz für verfassungswidrig und meint deswegen, er sei kein Mitglied der Kammer.