Strafrecht
BT 7: Nachtatdelikte u.a.
Strafvereitelung (§ 258 StGB)
Versuch: Auch im Rahmen des Tatentschlusses sind die verschärften Vorsatzanforderungen zu beachten
Versuch: Auch im Rahmen des Tatentschlusses sind die verschärften Vorsatzanforderungen zu beachten
23. August 2025
4,7 ★ (3.944 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V will seinem Kollegen K eins auswischen. Deswegen sagt er bei der Polizei, K sei der Täter einer Einbruchsserie in der Stadt. V nimmt dabei billigend in Kauf, dass sich die Suche nach dem wahren Täter verzögert. Allerdings glaubt V niemand, die Ermittlungen laufen normal weiter.
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