Strafrecht
BT 7: Nachtatdelikte u.a.
Strafvereitelung (§ 258 StGB)
Strafvereitelung durch Vortäter, § 258 Abs. 5 StGB
Strafvereitelung durch Vortäter, § 258 Abs. 5 StGB
29. August 2025
4,7 ★ (6.379 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A hat eine Brandstiftung begangen. Bei seiner Vernehmung gibt er wahrheitswidrig an, er sei zur Tatzeit bei Z gewesen. Z bestätigt das. Es kann nicht aufgeklärt werden, ob Z den Plan kannte und A schon im Vorhinein zugesichert hat, über das Alibi zu lügen. A wird trotzdem verurteilt.
Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!