Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht
Leistungsverwaltung: Formelle Privatisierung
Leistungsverwaltung: Formelle Privatisierung
3. April 2025
8 Kommentare
4,8 ★ (20.293 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Lawra (L) gründet mit ihren besten Freundinnen eine neue WG. Als L nach Stromanbietern recherchiert, stößt sie auf die Stadtwerke GmbH. Diese gehört zu 100 % zu einer Anstalt öffentlichen Rechts.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Leistungsverwaltung: Formelle Privatisierung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Versorgung der Bevölkerung mit Strom gehört grundsätzlich zur staatlichen Daseinsvorsoge.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Staat darf sich zur Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben nur öffentlich-rechtlichen Handlungsformen bedienen.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Eine GmbH ist eine juristische Person des Privatrechts. Darf die öffentliche Verwaltung Aufgaben der Daseinsvorsoge einer juristische Person des Privatrechts anvertrauen?
Ja!
4. Die Stadtwerke GmbH gehört zu 100% zu einer Anstalt des öffentlichen Rechts. Ist sie damit der öffentlichen Verwaltung zuzuordnen?
Genau, so ist das!
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