Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht
Leistungsverwaltung: Formelle Privatisierung
Leistungsverwaltung: Formelle Privatisierung
6. Februar 2025
6 Kommentare
4,8 ★ (17.274 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Lawra (L) gründet mit ihren besten Freundinnen eine neue WG. Als L nach Stromanbietern recherchiert, stößt sie auf die Stadtwerke GmbH. Diese gehört zu 100 % zu einer Anstalt öffentlichen Rechts.
Diesen Fall lösen 88,4 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Leistungsverwaltung: Formelle Privatisierung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Versorgung der Bevölkerung mit Strom gehört grundsätzlich zur staatlichen Daseinsvorsoge.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Staat darf sich zur Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben nur öffentlich rechtlichen Handlungsformen bedienen.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Eine GmbH ist eine juristische Person des Privatrechts. Ist die Stadtwerke GmbH trotzdem Teil der öffentlichen Verwaltung?
Ja!
4. Die Stadtwerke GmbH gehört zu 100 % zu einer Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist damit der öffentlichen Verwaltung zuzuordnen.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Vermieterpfandrechtbelastetes Anwartschaftsrecht
31.5.2024, 13:31:21
Hier könnte ggf. noch ein Hinweis ergänzt werden, dass in der Regel der Verwaltungsrechtsweg auch für
juristische Personen des Privatrechtsin (überwiegend) öffentlicher Hand eröffnet sein muss, weil sonst die Gefahr bestünde, dass eine unzulässige "Flucht ins Privatrecht" erfolgt. Relevant vor allem bei einem
Anspruch auf Zugang zu öffentlichen Einrichtungen.
Patrick4219
3.6.2024, 20:32:54
Auch weiterführende Informationen dazu wofür die Differenzierung zwischen formeller und materieller
Privatisierungerforderlich ist sowie ein Verweis auf die VGH Kassel, Urteil vom 4.3.2010 - 8 A 2613/09 zur Grenze materieller
Privatisierungwäre sehr cool.

Linne_Karlotta_
6.6.2024, 09:37:43
Hallo @[
Vermieterpfandrechtbelastetes
Anwartschaftsrecht](169486), hallo @[Patrick4219](231635)! Danke für Eure richtigen Hinweise. Die
Privatisierungder Verwaltung ist ein umfangreiches Thema. In diesem Einführungskapitel wollten wir dieses zunächst einmal – überblickshalber – als einen der vielen Bereiche des Verwaltungsrechts vorstellen. Tiefere Auseinandersetzungen, vor allem auch mit der Thematik des Zugangs zu öffentlichen Einrichtungen, erfolgen an anderer Stelle. Wir haben Eure Hinweise aber in dieser und der nächsten Aufgabe (zur materiellen
Privatisierung) als Vertiefungshinweise aufgenommen. :) Viele Grüße - Linne, für das
Jurafuchs-Team