Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht
Materielle Privatisierung der Verwaltung (Gewährleistungsverwaltung)
Materielle Privatisierung der Verwaltung (Gewährleistungsverwaltung)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Nachdem Lawra erfolgreich einen Stromvertrag mit der Stadtwerke GmbH abgeschlossen hat, überlegt sie, den Internetvertrag mit der Telekom AG abzuschließen. L liest, dass der Bund 30 % der Aktien an der AG hält.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Materielle Privatisierung der Verwaltung (Gewährleistungsverwaltung)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Erfüllt der Staat öffentliche Aufgaben der Daseinsvorsorge in Privatrechtsform, liegt lediglich eine sog. formelle Privatisierung vor.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Gibt der Staat einen Aufgabenbereich vollständig an Private ab, spricht man von der materiellen Privatisierung.
Ja!
3. Der Staat kann sich durch die materielle Privatisierung komplett aus der Verantwortung gegenüber der Bevölkerung stehlen.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
J. Schulz
28.8.2024, 14:17:11
Liebes Jura-Fuchs-Team, zu der vorliegenden Aufgabe könnte noch erwähnt werden, dass im Falle von AGs eine Dreiviertel-Mehrheit (75%) des gesamten vertretenen Kapitals notwendig ist, um Beschlüsse festzusetzen. Hierfür sind 25,1% der
Gesamtaktienanzahl nötig. Da der Staat in diesem Fall sogar 30% des Gesamtkapitals besitzt, zieht er sich ganz und gar nicht aus den Angelegenheiten heraus, sondern ist immer noch ein durchaus wichtiger Entscheidungsträger der AG. Nur als eventuelle Ergänzung dazu. Ansonsten vielen Dank für die toll visualisierten Fälle und Aufgaben. Als Verwaltungsinformatiker fällt mir der Einstieg in die Rechtsl
ehreso viel leichter! Viele Grüße