Strafrecht

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Verfahrensbeteiligte

Anwesenheitsrecht des Beschuldigten in der Hauptverhandlung (§ 230 Abs. 1 StPO)

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Anwesenheitsrecht des Beschuldigten in der Hauptverhandlung (§ 230 Abs. 1 StPO)

20. März 2026

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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A ist wegen gewerbsmäßigen Betruges angeklagt. Als er am Tag des Verhandlungstermins den Sitzungssaal betreten will, hält ihn ein Justizwachtmeister auf Weisung des Vorsitzenden V davon ab. V möchte die Sache ohne den „Störfaktor Angeklagter“ schnell zu Ende bringen.

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Im Mordprozess gegen M eröffnet Zeugin Z dem Gericht, dass sie Angst hat, vor M auszusagen, da sie sich allein durch seine Anwesenheit bedroht fühlt. M habe bereits ihrer Familie mit Vergeltung gedroht. Das Gericht schickt M für den Rest der Verhandlung aus dem Saal.

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