Strafrecht

Strafprozessrecht

Verfahrensbeteiligte

Anwesenheitsrecht des Beschuldigten in der Hauptverhandlung (§ 230 Abs. 1 StPO)

4,8(4.915 mal geöffnet in Jurafuchs)

Anwesenheitsrecht des Beschuldigten in der Hauptverhandlung (§ 230 Abs. 1 StPO)

16. März 2026

3 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

A ist wegen gewerbsmäßigen Betruges angeklagt. Als er am Tag des Verhandlungstermins den Sitzungssaal betreten will, hält ihn ein Justizwachtmeister auf Weisung des Vorsitzenden V davon ab. V möchte die Sache ohne den „Störfaktor Angeklagter“ schnell zu Ende bringen.

Diesen Fall lösen 90,7 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Jurafuchs
Teste dein Wissen zu Strafprozessrecht in 5min
Du hast Dich bereits bei Jurafuchs registriert? Hier einloggen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!

Weitere für Dich ausgewählte Fälle

Jurafuchs

Anwesenheitsrecht des Beschuldigten in der Hauptverhandlung - Ausnahmen

Im Mordprozess gegen M eröffnet Zeugin Z dem Gericht, dass sie Angst hat, vor M auszusagen, da sie sich allein durch seine Anwesenheit bedroht fühlt. M habe bereits ihrer Familie mit Vergeltung gedroht. Das Gericht schickt M für den Rest der Verhandlung aus dem Saal.

Fall lesen

Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen