§ 107 BGB, Einwilligung eines Alleinerziehenden
4. Juli 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der 17-jährige K möchte seinen alten Laptop seinem 12-jährigen Cousin C schenken. K fragt seinen alleinerziehenden Vater V um Erlaubnis. Dieser ist einverstanden. V hat das alleinige Sorgerecht.
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Einordnung des Falls
§ 107 BGB, Einwilligung eines Alleinerziehenden
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Sowohl für den Abschluss des Schenkungsvertrags (§ 516 BGB) mit C, als auch für die Übereignung (§ 929 BGB) an C, benötigt K die Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.
Genau, so ist das!
2. C braucht weder für den Abschluss des Schenkungsvertrags noch für den Eigentumserwerb am Laptop die Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.
Ja, in der Tat!
3. Die Einwilligung von Ks Vater allein reicht aus.
Ja!
4. Indem K den Laptop an C übereignet hat, hat er seine Verpflichtung aus dem Schenkungsvertrag erfüllt (§ 362 Abs. 1 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
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