Öffentliches Recht
VwGO
Widerspruchsverfahren
Entbehrlichkeit bei Planfeststellungsverfahren (§ 74 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 70 VwVfG)
Entbehrlichkeit bei Planfeststellungsverfahren (§ 74 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 70 VwVfG)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die oberste Landesstraßenbaubehörde B beschließt nach § 74 VwVfG einen durch die Gemeinde G eingereichten Plan, wonach der Verlauf einer Bundesstraße in G geändert werden soll. Der Plan sieht vor, dass die Straße an As Grundstück vorbeiführt. A befürchtet Lärmbelästigungen und will gegen den Plan vorgehen.
Diesen Fall lösen 77,2 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Entbehrlichkeit bei Planfeststellungsverfahren (§ 74 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 70 VwVfG)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bs Entscheidung ist ein Planfeststellungsbeschluss (§ 74 Abs. 1 S. 1 VwVfG). Dieser ist Voraussetzung dafür, dass eine Bundesfernstraße geändert werden darf (§ 17 Abs. 1 FStrG).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Planfeststellungsbeschluss eine verbindliche Regelung eines Einzelfalls mit Außenwirkung. Handelt es sich damit um einen Verwaltungsakt (§ 35 VwVfG)?
Ja, in der Tat!
3. Wenn A sich gegen den Planfeststellungsbeschluss wehren will, ist die Anfechtungsklage statthaft.
Ja!
4. Auf den Planfeststellungsbeschluss sind die Vorschriften für ein förmliches Verwaltungsverfahren anwendbar. Bedarf es vor der Anfechtung der Durchführung eines Vorverfahrens (§ 70 VwVfG)?
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Con
25.9.2024, 20:18:31
Hi, gibt es einen vertiefenden Fall zum Planfeststellungsverfahren? In BW gehört es im 2. Examen zum Pflichtfachstoff und mir ist noch nicht ganz bewusst, inwiefern das Verfahren in eine Klausur eingebaut werden kann. LG
Linne_Karlotta_
28.10.2024, 16:27:53
Hallo Con, vielen Dank für die Anregung. Bisher haben wir das Planfeststellungsverfahren nicht weiter vertieft. Das liegt vor allem daran, dass der VwGO-Kurs auf das erste Staatsexamen ausgerichtet ist. Wir arbeiten aber gerade daran, den Content für das Assessorexamen ebenfalls weiter auszubauen. Deinen Wunsch habe ich notiert. Ich muss Dich allerdings noch um etwas Geduld bitten. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team
Con
28.10.2024, 16:45:39
Vielen Dank, mega lieb!☺️
Faby
30.9.2024, 21:06:11
In der einen Lösung wird für die
Allgemeinverfügung„§ 35 S. 2 VwGO“ genannt, obwohl es das VwVfG sein muss :)
Linne_Karlotta_
15.11.2024, 17:24:16
Hallo Faby, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team