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Widerspruchsverfahren bei Erledigung vor Klageerhebung?
Sachverhalt
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Berechnung der Klagefrist (§ 74 Abs. 1 S. 1 VwGO)
K hat Widerspruch gegen die Nutzungsuntersagung seines Hauses durch die Baubehörde erhoben. Der Widerspruchsbescheid, mit dem die Nutzungsuntersagung bestätigt wird, wird am 10.01. per Übergabeeinschreiben zur Post gegeben. K erhebt am 15.02. Klage.
Ungeregelte Fälle der Entbehrlichkeit: Behörde wiederholt den Verwaltungsakt
Prinzessin P erhält von Behörde B eine Abrissverfügung für ihre Motorrad-Garage. P legt erfolgreich Widerspruch ein, B hebt die Verfügung auf. Zwei Wochen später erlässt B dieselbe Verfügung erneut, ohne dass sich die Umstände verändert haben. P will sich nicht weiter mit B rumärgern.