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Grundrechtsbindung privater Unternehmen bei Beteiligung eines ausländischen Staats?
einfach
schwer
9. Juli 2026
17 Kommentare
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Die Atomkraftwerk AG (A) liegt zu 50 % in der Hand des französischen Staates. Der Rest der Anteile steht in privatem Eigentum. Klima-Aktivist K reicht beim BVerfG eine Verfassungsbeschwerde gegen die Atomkraft-Nutzung durch A ein und rügt die Verletzung seines Rechts auf Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG).
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