Examensrelevante Rechtsprechung
Rechtsprechung Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht BT: Waffenrecht
AfD-Mitgliedschaft reicht (noch) nicht für waffenrechtliche Unzuverlässigkeit
AfD-Mitgliedschaft reicht (noch) nicht für waffenrechtliche Unzuverlässigkeit
19. Juli 2025
6 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K ist Inhaber mehrerer Waffenbesitzkarten. Als die zuständige Behörde B erfährt, dass K Mitglied und Funktionär der AfD ist, widerruft B am 26.06.2023 alle Waffenbesitzkarten wegen waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. b, c WaffG). B begründet dies mit der Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.
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