Examensrelevante Rechtsprechung

Rechtsprechung Öffentliches Recht

Verwaltungsrecht BT: Waffenrecht

AfD-Mitgliedschaft reicht (noch) nicht für waffenrechtliche Unzuverlässigkeit

AfD-Mitgliedschaft reicht (noch) nicht für waffenrechtliche Unzuverlässigkeit

19. Oktober 2025

12 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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K ist Inhaber mehrerer Waffenbesitzkarten. Als die zuständige Behörde B erfährt, dass K Mitglied und Funktionär der AfD ist, widerruft B am 26.06.2023 alle Waffenbesitzkarten wegen waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. b, c WaffG). B begründet dies mit der Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.

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