Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Öffentliches Recht
AfD-Mitgliedschaft reicht (noch) nicht für waffenrechtliche Unzuverlässigkeit
K ist Inhaber mehrerer Waffenbesitzkarten. Als die zuständige Behörde B erfährt, dass K Mitglied und Funktionär der AfD ist, widerruft B am 26.06.2023 alle Waffenbesitzkarten wegen waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. b, c WaffG). B begründet dies mit der Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.
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Widerruf des Kleinen Waffenscheins wegen Zugehörigkeit zu gewaltbereiter Gruppe
K, Inhaber des kleinen Waffenscheins und zum Führen von Schreckschusswaffen berechtigt, ist langjähriger Präsident des Motorradclubs M. Dessen Mitglieder sind gewaltbereit und einander unbedingt loyal. Wegen der Mitgliedschaft widerruft die Behörde K's Waffenschein. K klagt dagegen.