Lockspitzel (agent provocateur) 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Im Freiburger Stadtteil Herdern kam es vermehrt zu Fahrraddiebstählen. Auf Bitte des Polizeibeamten P gestattet F, dass P das Rad von F unabgeschlossen am Gartenzaun abstellen kann. Als Dieb D es sieht und gerade mitnehmen will, nimmt P ihn fest.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Lockspitzel (agent provocateur) 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. D hat sich wegen versuchten Diebstahls strafbar gemacht, §§ 242 Abs. 1, 22 StGB.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. P hat sich wegen Anstiftung zum versuchten Diebstahl strafbar gemacht, indem er Fs Rad unabgeschlossen am Gartenzaun abgestellt hat, §§ 242 Abs. 1, Abs. 2, 22, 23 Abs. 1, 26 StGB.
Nein, das trifft nicht zu!
7 Tage kostenlos* ausprobieren
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!