Referendariat
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)
Abwesenheit des Verteidigers - Verteidiger als Zeuge
Abwesenheit des Verteidigers - Verteidiger als Zeuge
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird vor dem Schöffengericht wegen einer Dorffest-Schlägerei verurteilt. Als Pflichtverteidigerin lässt er seine Bekannte V bestellen. Im Prozess beantragt V, die ebenfalls vor Ort war, als Zeugin vernommen zu werden. Dies geschieht, nachdem A V von der Schweigepflicht entbindet.
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Einordnung des Falls
Abwesenheit des Verteidigers - Verteidiger als Zeuge
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor, kann der Angeklagte auch selbst den zu bestellenden Verteidiger bezeichnen (§ 142 Abs. 5 StPO).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ein Verteidiger kann nie als Zeuge vernommen werden.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Da V als Zeugin vernommen werden durfte, lag kein Verstoß gegen § 140 StPO vor.
Nein!
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