Referendariat: Prozessrecht
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)
Abwesenheit des Verteidigers - Zur-Last-Legen im Sinne des § 140 Abs. 1 Nr. 2 StPO II
Abwesenheit des Verteidigers - Zur-Last-Legen im Sinne des § 140 Abs. 1 Nr. 2 StPO II
25. Januar 2025
1 Kommentar
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wurde vor dem Strafrichter wegen fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB) angeklagt und verurteilt. Das Revisionsgericht kommt in der rechtlichen Prüfung erstmals zum Ergebnis, dass ein Totschlag (§ 212 StGB) vorliegt. A hatte keine Verteidigerin.
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Einordnung des Falls
Abwesenheit des Verteidigers - Zur-Last-Legen im Sinne des § 140 Abs. 1 Nr. 2 StPO II
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wird dem Angeklagten ein Verbrechen (§ 12 Abs. 1 StGB) zur Last gelegt, ist ihm ein Pflichtverteidiger zu bestellen (§ 140 Abs. 1 Nr. 2 StPO).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Revisionsgericht kam zu dem Schluss, dass A nach den Urteilsfeststellungen wegen Totschlags, einem Verbrechen, zu verurteilen ist. Ist damit auch § 140 Abs. 1 Nr. 2 StPO verletzt?
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Niro95
10.1.2025, 23:38:39
Hier würde es dann doch auch an der sachlichen Zuständigkeit fehlen, richtig?