Referendariat
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)
Abwesenheit des Verteidigers - Zur-Last-Legen im Sinne des § 140 Abs. 1 Nr. 2 StPO II
Abwesenheit des Verteidigers - Zur-Last-Legen im Sinne des § 140 Abs. 1 Nr. 2 StPO II
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wurde vor dem Strafrichter wegen fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB) angeklagt und verurteilt. Das Revisionsgericht kommt in der rechtlichen Prüfung erstmals zum Ergebnis, dass ein Totschlag (§ 212 StGB) vorliegt. A hatte keine Verteidigerin.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Abwesenheit des Verteidigers - Zur-Last-Legen im Sinne des § 140 Abs. 1 Nr. 2 StPO II
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wird dem Angeklagten ein Verbrechen (§ 12 Abs. 1 StGB) zur Last gelegt, ist ihm ein Pflichtverteidiger zu bestellen (§ 140 Abs. 1 Nr. 2 StPO).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Revisionsgericht kam zu dem Schluss, dass A nach den Urteilsfeststellungen wegen Totschlags, einem Verbrechen, zu verurteilen ist. Ist damit auch § 140 Abs. 1 Nr. 2 StPO verletzt?
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.