Referendariat
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)
Abwesenheit des Verteidigers - Wahlverteidiger, Art. 6 Abs. 3 lit. 3c) EMRK
Abwesenheit des Verteidigers - Wahlverteidiger, Art. 6 Abs. 3 lit. 3c) EMRK
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird wegen Beleidigung (§ 185 StGB) vor dem Strafrichter angeklagt. Kurz vor Beginn der Hauptverhandlung ruft As Verteidiger V an und teilt mit, er komme ca. 20 Minuten zu spät. Die Vorsitzende beginnt dennoch mit der Verhandlung und verurteilt A, als V gerade den Saal betritt.
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Einordnung des Falls
Abwesenheit des Verteidigers - Wahlverteidiger, Art. 6 Abs. 3 lit. 3c) EMRK
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Urteil ist rechtsfehlerhaft , weil V entgegen § 140 StPO bei wesentlichen Teilen der Hauptverhandlung abwesend war.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Auch aus der Abwesenheit eines nicht im Sinne des § 140 StPO notwendigen Verteidigers kann sich ein revisibler Verstoß ergeben.
Ja, in der Tat!
3. Ist das Urteil vorliegend rechtsfehlerhaft (§ 337 StPO)?
Ja!
4. Dass das Urteil auf der Verletzung des Gebots des fairen Verfahrens beruht, wird nach § 338 Nr. 5 StPO vermutet.
Nein, das ist nicht der Fall!
5. Das Beruhen des Urteils auf der Verletzung des Gebots des fairen Verfahrens wird aber nach § 338 Nr. 8 StPO vermutet.
Nein, das trifft nicht zu!
Fundstellen
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