Referendariat
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)
Abwesenheit des Verteidigers - Ausbleiben des Pflichtverteidigers (§ 145 Abs. 1 S. 1 StPO)
Abwesenheit des Verteidigers - Ausbleiben des Pflichtverteidigers (§ 145 Abs. 1 S. 1 StPO)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird vor dem Landgericht verurteilt. Am letzten Prozesstag erschien seine Verteidigerin krankheitsbedingt nicht. Das Gericht bestellte spontan einen im Zuschauerraum sitzenden Verteidiger, nachdem dieser einmal die Akte (3 Bände) durchblätterte und kurz Rücksprache mit A hielt.
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Einordnung des Falls
Abwesenheit des Verteidigers - Ausbleiben des Pflichtverteidigers (§ 145 Abs. 1 S. 1 StPO)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es lag ein Fall der notwendigen Verteidigung vor (§ 140 StPO).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Bleibt ein notwendiger Verteidiger in der Hauptverhandlung aus, hat das Gericht dem Angeklagten immer einen anderen Verteidiger zu bestellen (§ 145 Abs. 1 S. 1 StPO).
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Das Urteil war hier wegen eines Verstoßes gegen § 145 Abs. 1 StPO rechtsfehlerhaft.
Ja, in der Tat!
4. Nach § 338 Nr. 5 StPO wird das Beruhen des Urteils auf dem Fehler vermutet.
Nein!
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