Referendariat
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)
Abwesenheit des Verteidigers -Fehlen des Verteidigers eines Mitangeklagten
Abwesenheit des Verteidigers -Fehlen des Verteidigers eines Mitangeklagten
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A und B werden ohne Verteidiger wegen Betruges in Mittäterschaft (§ 263 Abs. 1, 25 Abs. 2 StGB) verurteilt. Gegen B wird, was schon von Anfang an im Raum stand, ein Berufsverbot angeordnet (§ 70 StGB).
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Einordnung des Falls
Abwesenheit des Verteidigers -Fehlen des Verteidigers eines Mitangeklagten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Gericht hätte für B einen Verteidiger bestellen müssen (§ 140 StPO).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Kann der Mitangeklagte A im Hinblick auf den Verstoß gegen § 140 Abs. 1 Nr. 3 StPO erfolgreich in Revision gehen?
Nein!
Jurastudium und Referendariat.