Prozessrecht & Klausurtypen
Die zivilrechtliche Anwaltsklausur
Die Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1)
Zweckmäßigkeit - Feststellungsklage III
Zweckmäßigkeit - Feststellungsklage III
4. Juli 2025
6 Kommentare
4,9 ★ (3.668 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Mandant M erscheint bei Anwältin A und trägt schlüssig vor, dass sein neidischer Nachbar N vorsätzlich Ms neuen Sportwagen beschädigt hat. Die Reparatur kostet €4.000, die N nicht zahlen will.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Zweckmäßigkeit - Feststellungsklage III
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A wird dem M raten, Leistungsklage auf Ersatz des entstandenen Schadens zzgl. Zinsen zu erheben.
Genau, so ist das!
2. Ändert der Umstand, dass N die Beschädigung vorsätzlich verübt hat, etwas im Hinblick auf die zweckmäßigen Anträge?
Ja, in der Tat!
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