PKH-Antrag
20. Mai 2025
5 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Mandant M kommt zu Anwältin A. M erzählt, dass er sich in Zahlungsschwierigkeiten befindet und nicht in der Lage ist, die Prozesskosten zu tragen. Was ist nun zweckmäßig?
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Einordnung des Falls
PKH-Antrag
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A wird zunächst prüfen, ob es sinnvoll ist, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe (§§ 114 ff. ZPO) zu stellen.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Es ist stets zweckmäßig, eine unbedingte Klage mit Prozesskostenhilfe-Antrag zu erheben.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Wenn die Erfolgsaussichten unsicher sind, z.B. wegen uneinheitlicher Rechtsprechung, kann die Klage bedingt für den Fall der Bewilligung von Prozesskostenhilfe eingereicht werden.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Daher ist es zweckmäßig, bei unsicheren Erfolgsaussichten zunächst nur einen reinen Antrag auf Prozesskostenhilfe ohne gleichzeitige Klage zu stellen.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Daniel G
7.2.2025, 16:44:35
wäre es hier nicht zweckmäßig den mandanten sich erstmal einen beratungsschein holen zu lassen bevor ich was prüfe 😂
Aleks_is_Y
1.3.2025, 15:37:23
Bei drohender Verjährung wäre aber wohl eine "bedingte" Klageerhebung zweckmäßig? Oder auch bei einzuhaltenden
Berufungsfristen...
Geithombre
4.5.2025, 00:01:06
Wegen § 204 I Nr. 14 BGB sollte der Antrag auf PKH ausreichen, wenn jedenfalls die Bekanntgabe erfolgt

Peter K.
21.4.2025, 15:11:16
Sollte hier nicht auch zu den Wiedereinsetzungsgründen im Falle von isolierten PKH-Anträgen bei fristgebundenen Rechtsmitteln (Berufung; Anfechtungsklagen in verwaltungsgerichtlichen Prozessen) ausgeführt werden?
flip123
8.5.2025, 09:48:20
In einer anderen Aufgabe, bei der der korrekte Antrag auf PKH zu formulieren ist, wird darauf hingewiesen, dass die PKH nicht "gewährt" sondern "bewilligt" werden soll. Hier steht allerdings "gewähren".