PKH-Antrag
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Mandant M kommt zu Anwältin A. M erzählt, dass er sich in Zahlungsschwierigkeiten befindet und nicht in der Lage ist, die Prozesskosten zu tragen. Was ist nun zweckmäßig?
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
PKH-Antrag
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A wird zunächst prüfen, ob es sinnvoll ist, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe (§§ 114 ff. ZPO) zu stellen.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Es ist stets zweckmäßig, eine unbedingte Klage mit Prozesskostenhilfe-Antrag zu erheben.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Wenn die Erfolgsaussichten unsicher sind, z.B. wegen uneinheitlicher Rechtsprechung, kann die Klage bedingt für den Fall der Bewilligung von Prozesskostenhilfe eingereicht werden.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Daher ist es zweckmäßig, bei unsicheren Erfolgsaussichten zunächst nur einen reinen Antrag auf Prozesskostenhilfe ohne gleichzeitige Klage zu stellen.
Ja!
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