Referendariat
Die zivilrechtliche Anwaltsklausur
Die Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1)
Zweckmäßigkeit - Abtretung an Dritte
Zweckmäßigkeit - Abtretung an Dritte
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Anwältin A hat für K Klage gegen B auf Zahlung des Kaufpreises erhoben. Während des laufenden Rechtsstreits tritt K den Kaufpreisanspruch wirksam an D ab. D erteilt K keine Einziehungsermächtigung.
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Einordnung des Falls
Zweckmäßigkeit - Abtretung an Dritte
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Anwältin A wird dem K raten, die Klage zurückzunehmen, da K nach der Abtretung nicht mehr der Anspruchsinhaber ist.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Anwältin A erinnert sich an die Regelung des § 265 Abs. 2 S. 1 ZPO, wonach K trotz Abtretung prozessführungsbefugt bleibt. A wird dem K daher raten, den Rechtsstreit fortzuführen.
Ja, in der Tat!
3. Kann K also weiterhin die Zahlung an sich verlangen?
Nein!
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