Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Feststellungsklage
Positive Feststellungsklage – Unbezifferbarkeit des Schadens
Positive Feststellungsklage – Unbezifferbarkeit des Schadens
3. April 2025
3 Kommentare
4,8 ★ (2.381 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

B hat K bereits vor einiger Zeit fahrlässig verletzt. Es ist jedoch immer noch nicht absehbar, welche körperlichen Beeinträchtigungen K auf lange Sicht davontragen wird. Da die Verjährung seiner Ansprüche droht, erhebt K Klage auf Feststellung, dass B dem Grunde nach haftet.
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Einordnung des Falls
Positive Feststellungsklage – Unbezifferbarkeit des Schadens
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K könnte vorliegend auch direkt auf Leistung klagen.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Besitzt K das notwendige Feststellungsinteresse, um eine Feststellungsklage zu erheben (§ 256 Abs. 1 ZPO)?
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Florian
12.11.2024, 10:57:59
Wird die unbezifferte Leistungsklage wirklich als unbegründet abgewiesen oder nicht schon mangels Bestimmtheit nach §253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO als unzulässig abgewiesen? Oder gilt insofern erneut nicht der Vorrang der Zulässigkeit, sodass ein Sachurteil ergeht? Ist es denn wirklich sinnvoll, bei einer fehlenden Bezifferung die
entgegenstehende Rechtskrafteines Sachurteils zu haben? Die fehlende Bezifferung könnte ja (bei angenommener Möglichkeit der Bezifferung) auch zb ein Versehen gewesen sein. Sollte dann direkt eine so "scharfe" Folge gelten, dass ein Sachurteil ergeht und die Entscheidung in Rechtskraft erwächst?