Positive Feststellungsklage – Unbezifferbarkeit des Schadens
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B hat K bereits vor einiger Zeit fahrlässig verletzt. Es ist jedoch immer noch nicht absehbar, welche körperlichen Beeinträchtigungen K auf lange Sicht davontragen wird. Da die Verjährung seiner Ansprüche droht, erhebt K Klage auf Feststellung, dass B dem Grunde nach haftet.
Einordnung des Falls
Positive Feststellungsklage – Unbezifferbarkeit des Schadens
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K könnte vorliegend auch direkt auf Leistung klagen.
Nein!
2. Besitzt K das notwendige Feststellungsinteresse, um eine Feststellungsklage zu erheben (§ 256 Abs. 1 ZPO)?
Genau, so ist das!