Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Feststellungsklage
Feststellungsinteresse + Rechtshängigkeit bei negativer Feststellungsklage und Widerklage auf Leistung
Feststellungsinteresse + Rechtshängigkeit bei negativer Feststellungsklage und Widerklage auf Leistung
19. Februar 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

B behauptet vehement, dass K ihm €50 schulde. K ist genervt von all den Anrufen und Mahnungen seitens B. Daher erhebt er Klage gegen B. Er möchte feststellen lassen, dass B keinen derartigen Zahlungsanspruch gegen ihn hat. Kurz darauf verlangt B jedoch widerklagend die Zahlung der €50. Es wurde bereits mündlich verhandelt.
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Einordnung des Falls
Feststellungsinteresse + Rechtshängigkeit bei negativer Feststellungsklage und Widerklage auf Leistung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K hat eine sog. negative Feststellungsklage erhoben.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Für die Erhebung seiner Klage fehlte K bereits bei Klageerhebung das notwendige Feststellungsinteresse iSd § 256 Abs. 1 ZPO.
Nein!
3. Die Widerklage des B ist wegen entgegenstehender Rechtshängigkeit unzulässig.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Die Klage des K wurde durch die erhobene Widerklage des B nachträglich unzulässig.
Ja, in der Tat!
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