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Richterliche Unterschrift und Ergänzungen des Urteils

einfach
schwer
20. Juni 2026
4 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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A wird vor dem Landgericht verurteilt. Die schriftlichen Gründe verfasst Berichterstatterin B. Nach Durchsicht weist Vorsitzender V B an, noch „Einzelheiten zur Beweisaufnahme“ zu ergänzen. Er unterschreibt das Urteil, noch bevor er es an B zurückgibt. B ergänzt das Urteil und gibt es mit den übrigen Unterschriften zur Akte.

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