Strafrecht
BT 9: Amtsdelikte
Vorteilsannahme & Vorteilsgewährung (§§ 331, 333 StGB)
Anstiftung zur Vorteilsannahme durch Dritten
Anstiftung zur Vorteilsannahme durch Dritten
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Amtsträgerin A hat E in korrekter Weise eine Sondernutzungserlaubnis für ein Straßenfest erteilt. As Freund F drängt A später, von E für ihre Bemühungen € 500 zu fordern. A tut dies schließlich.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Anstiftung zur Vorteilsannahme durch Dritten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A hat sich nach § 331 Abs. 1 StGB strafbar gemacht, indem sie € 500 von E forderte.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hat A sich auch nach § 332 Abs. 1 StGB strafbar gemacht, indem sie € 500 von E forderte?
Nein, das trifft nicht zu!
3. Weil die §§ 331- 334 StGB die Bestechungstatbestände abschließend regeln, kommt für F eine Strafbarkeit wegen Anstiftung zur Vorteilsgewährung nicht in Betracht.
Nein!
4. Ob eine Teilnahme an §§331, 332 StGB oder §§ 333, 334 StGB vorliegt, bestimmt sich danach, in welchem Lager der Täter steht.
Genau, so ist das!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!