Öffentliches Recht
Examensrelevante Rechtsprechung ÖR
Verwaltungsrecht BT: Straßenrecht
Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis im Ermessen der Behörde
Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis im Ermessen der Behörde
16. Mai 2025
9 Kommentare
4,8 ★ (35.109 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
E ist Eigentümerin eines Grundstücks in B mit einer Grundstückszufahrt vom öffentlichen W-Weg. Von der W-Zufahrt können Es Garage und Autostellplätze angefahren werden. E plant eine zweite Grundstückszufahrt von der S-Straße zur Errichtung weiterer Stellplätze. B lehnt die zweite Zufahrt ab.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis im Ermessen der Behörde
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 10 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. E erhebt Klage zum VG. Sie verlangt die Feststellung, dass die zweite Zufahrt vom Anliegergebrauch gedeckt und nicht erlaubnisbedürftig ist. Ist die Verpflichtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO) statthaft?
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Feststellungsklage ist nur zulässig, wenn der Kläger ein besonderes Interesse an der Feststellung hat. Hat E ein Feststellungsinteresse?
Ja!
3. Grundsätzlich ist die allgemeine Feststellungsklage subsidiär (§ 43 Abs. 2 VwGO). Ist die Klage deshalb schon unzulässig?
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Es Feststellungsklage ist begründet, wenn die zweite Zufahrt vom gesteigerten Gemeingebrauch (Anliegergebrauch) erfasst ist. Fällt die Anbindung eines Grundstücks an eine öffentliche Straße unter den Anliegergebrauch?
Ja, in der Tat!
5. Fallen auch zwei Grundstückszufahrten unter den Anliegergebrauch?
Nein!
6. Ist E ausnahmsweise von dem Erfordernis einer Sondernutzungserlaubnis befreit, da B ihr bereits im Verwaltungsverfahren mitgeteilt hatte, die Errichtung neuer Stellplätze sei verfahrensfrei möglich?
Nein, das ist nicht der Fall!
7. Es Hauptantrag auf Feststellung der Genehmigungsfreiheit ist also erfolglos. E stellt einen Hilfsantrag auf Erteilung der Sondernutzungserlaubnis. Ist die Klage über den Hilfsantrag zulässig?
Ja, in der Tat!
8. Hat E einen Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für ihre zweite Grundstückszufahrt?
Nein!
9. E kann Neubescheidung verlangen, wenn B ihr Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat. B stellte in ihrer Ermessensentscheidung maßgeblich auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs ab. Ist das zulässig?
Genau, so ist das!
10. Durch die Erlaubnis für eine weitere Grundstückszufahrt ist eine Verknappung von Parkplätzen auf der S-Straße zu erwarten. War es ermessensfehlerhaft, dass B auf dieser Grundlage E keine Sondererlaubnis für eine zweite Zufahrt erteilt hat?
Nein, das trifft nicht zu!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!