Grundfall
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Regierungspräsident R hat über drei Ecken davon gehört, dass Gemeinde G ohne jegliche Rücksprache ein rosa Einhorn als ihr Ortswappen eingeführt hat. R möchte gegen dieses, seiner Ansicht nach traditionsvergessene Treiben der G im Wege der Kommunalaufsicht vorgehen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Welche Maßnahmen R im Rahmen der Kommunalaufsicht zur Verfügung stehen, richtet sich nach der jeweiligen Art der Kommunalaufsicht.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Art der Kommunalaufsicht richtet sich nach der zu beaufsichtigenden Aufgabenart.
Ja!
3. Bei der Umgestaltung des Ortswappen handelt es sich um eine Auftragsangelegenheit bzw. Pflichtaufgabe nach Weisung.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. G unterliegt bei der Änderung des Ortswappen der Rechtsaufsicht.
Ja, in der Tat!
5. G hat das Ortswappen ohne die gesetzlich erforderliche Beteiligung der Rechtsaufsichtsbehörde geändert. Kann R im Wege der Rechtsaufsicht Informationen über die Änderung des Ortswappens einholen und seine fehlende Beteiligung beanstanden?
Ja!
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