Öffentliches Recht
Europarecht
Anwendungsbereich und Wirkung des Unionsrechts
Costa / Enel Entscheidung (EuGH 15.7.1964 , Rs. C-6/64): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Costa / Enel Entscheidung (EuGH 15.7.1964 , Rs. C-6/64): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
EU-Land Italien möchte den Energieversorger ENEL verstaatlichen und macht dazu ein Gesetz. Herr Costa zieht dagegen vor ein italienisches Gericht. Er sagt die EU-Verträge verbieten staatliche Handelsmonopole. Das Gericht befragt den EuGH.
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Einordnung des Falls
1964 stellt der EuGH im berühmten Urteil Costa/ENEL den absoluten Vorrang des EU-Rechts vor staatlichem Recht fest. Der Staat kann nach seinem Beitritt zur EU nicht mehr einseitig entscheiden, dass das EU-Recht für ihn nicht gilt. Das italienische Gericht hat das Gesetz daher aufgehoben. Der EuGH baut seine Begründung auf das Urteil Van Gend und Loos auf: Die Staaten haben ihre Souveränität zum Teil auf die EU übertragen und so eine Rechtsordnung geschaffen, die sie (und ihre Bürger) bindet (siehe Leitsatz 3). Der Beschluss der Staaten eine gemeinsame Ordnung zu schaffen würde konterkariert, wenn sich ein Staat nachträglich einseitig von einzelnen seiner Pflichten lösen könnte.
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Kann Italien sich von der Verpflichtung das Verbot zu beachten durch ein nationales Gesetz loslösen?
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hat das Verfassungsrecht der Mitgliedstaaten (etwa das deutsche Grundgesetz) aus Sicht des Europarechts Vorrang vor den EU-Verträgen?
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Abwandlung: Sind sich alle EU-Länder einig, dass das Verbot staatlicher Handelsmonopole nicht mehr zeitgemäß ist? Können sie das Verbot gemeinsam aufheben?
Ja, in der Tat!
4. Teilt das BVerfG die Auffassung des EuGH vom absoluten Vorrang des EU-Rechts vor deutschem Recht?
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Catwoman
7.3.2020, 16:28:39
Eine dritte Fallgruppe fehlt- wenn der Grundrechtsschutz auf dem aktuellen Niveau nicht mehr gewährleistet wird und deutlich unter dem jetzigen Standard sinkt.
Sambadi
15.3.2021, 07:02:02
Durch die Einbindung der Grundrechtecharta als primärrecht der EU ( Art 6 EUV) ist diese Frage allerdings hinfällig
Marco
7.1.2022, 13:10:08
Sicher? Ich dachte der in Solange II erwähnte Grundrechtsschutz bezieht sich auf deutsche Grundrechte.