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„Costa / Enel“-Entscheidung

einfach
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9. Mai 2023
8 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
Jurafuchs Illustration zur Costa / Enel Entscheidung (EuGH 15.7.1964 , Rs. C-6/64): Auf einer Karte sieht man Italien vermenschlicht als Gladiator. Italien möchte einen Energieversorger verstaatlichen. Der EuGH in Form eines Stiers überprüft das von Italien erlassene Gesetz.
EU-Land Italien möchte den Energieversorger ENEL verstaatlichen und macht dazu ein Gesetz. Herr Costa zieht dagegen vor ein italienisches Gericht. Er sagt, die EU-Verträge verbieten staatliche Handelsmonopole. Das Gericht befragt den EuGH.

Einordnung

1964 stellt der EuGH im berühmten Urteil Costa/ENEL den absoluten Vorrang des EU-Rechts vor staatlichem Recht fest. Der Staat kann nach seinem Beitritt zur EU nicht mehr einseitig entscheiden, dass das EU-Recht für ihn nicht gilt. Das italienische Gericht hat das Gesetz daher aufgehoben. Der EuGH baut seine Begründung auf das Urteil Van Gend und Loos auf: Die Staaten haben ihre Souveränität zum Teil auf die EU übertragen und so eine Rechtsordnung geschaffen, die sie (und ihre Bürger) bindet (siehe Leitsatz 3). Der Beschluss der Staaten eine gemeinsame Ordnung zu schaffen würde konterkariert, wenn sich ein Staat nachträglich einseitig von einzelnen seiner Pflichten lösen könnte.

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