Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)
Letztes Wort bei Wiedereintritt in die Beweisaufnahme
Letztes Wort bei Wiedereintritt in die Beweisaufnahme
29. April 2025
3 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Dem Angeklagten A wird das letzte Wort erteilt. Nach seinem Vortrag merkt das Gericht, dass es vergessen hat, As Bundeszentralregister-Auszug zu verlesen. Dies holt es nach. Dann zieht es sich zur Urteilsfindung zurück und verurteilt A.
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Einordnung des Falls
Letztes Wort bei Wiedereintritt in die Beweisaufnahme
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Tritt das Gericht nach Gewährung des letzten Wortes erneut in die Verhandlung ein, muss es das letzte Wort erneut gewähren. Liegt ansonsten ein Verfahrensfehler vor?
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ein Wiedereintritt in die Verhandlung setzt einen entsprechenden Gerichtsbeschluss voraus.
Nein!
3. Das Gericht hat hier zum Ausdruck gebracht, in der Sache weiter zu verhandeln. Hat das Gericht dem A das letzte Wort gewährt?
Nein, das ist nicht der Fall!
4. A kann erfolgreich in Revision gehen (§ 337 StPO).
Ja, in der Tat!
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