Referendariat
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit III: Verletzungen des sachlichen Rechts (Sachrüge)
Unzureichende Darstellung - Wiederholung gesetzlicher Maßstäbe
Unzureichende Darstellung - Wiederholung gesetzlicher Maßstäbe
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird wegen Raubes (§ 249 Abs. 1 StGB) verurteilt. Im Urteil heißt es: „A entriss Z gewaltsam die von ihr mitgeführte Handtasche“. Im Protokoll ist als Aussage der Z vermerkt, der „Ruck“ durch das Entreißen sei so stark gewesen, dass sie „fast hintenübergefallen wäre“.
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Einordnung des Falls
Unzureichende Darstellung - Wiederholung gesetzlicher Maßstäbe
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Mit der Darstellungsrüge wird die Darstellung des geschichtlichen Vorgangs gerügt, der der rechtlichen Bewertung des Tatgerichts zugrunde liegt.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Bereits anhand der Urteilsfeststellungen kann das Revisionsgericht hier den objektiven Tatbestand des Raubes prüfen.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Da aber eine Subsumtion mittels der im Hauptverhandlungsprotokoll festgehaltenen Aussage der Z möglich ist, ist der Fehler unbeachtlich.
Nein, das trifft nicht zu!
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