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Unzureichende Darstellung - Wiederholung gesetzlicher Maßstäbe
einfach
schwer
28. Juni 2026
5 Kommentare
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheA wird wegen Raubes (§ 249 Abs. 1 StGB) verurteilt. Im Urteil heißt es: „A entriss Z gewaltsam die von ihr mitgeführte Handtasche“. Im Protokoll ist als Aussage der Z vermerkt, der „Ruck“ durch das Entreißen sei so stark gewesen, dass sie „fast hintenübergefallen wäre“.
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