Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Täterschaft und Teilnahme
Neutrale Handlung - erkennbar Tatgeneigter
Neutrale Handlung - erkennbar Tatgeneigter
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
L ist Inhaber eines Geschäfts für Küchenwaren. Er bemerkt eine heftige Schlägerei zwischen I und M vor seinem Geschäft. Wutentbrannt stürmt I in den Laden und verlangt „sofort ein großes Messer”. L verkauft ihm das Messer. I sticht M damit ins Bein.
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Einordnung des Falls
Neutrale Handlung - erkennbar Tatgeneigter
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. I könnte sich wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung strafbar gemacht haben, indem er L das Messer verkaufte (§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2, 27 StGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Verkaufen eines Küchenmessers ist für den Inhaber eines Geschäfts für Küchenwaren sozialadäquat. Nach der Lehre von der Sozialadäquanz ist I deswegen nicht strafbar.
Nein!
3. Hat I nach der Lehre vom deliktischen Sinnbezug Beihilfe geleistet, als er L das Messer verkaufte?
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
vulpes iuris
28.8.2024, 12:56:53
Statt „Küchenmessor“ müsste es „Kiesch‘nmessor“ heißen, glaube ich. Sächsisch ist allerdings nicht meine Muttersprache, insofern kann ich mich auch irren.
erikxxx
4.12.2024, 16:50:17
Hallo zusammen, wo würde ich diesen Punkt innerhalb meines Gutachtens einordnen? Beim Gehilfen im objektiven
Tatbestandund da unter "
Objektive Zurechnung"?
Gnu
31.12.2024, 10:41:03
Hey @[erikxxx](229912), das prüfst du beim Gehilfen im objektiven
Tatbestandunter dem
Tatbestandsmerkmal "Hilfe leisten". Da sprichst du dann an, ob eine berufstypische Handlung ein Hilfe leisten im Sinne des § 27 StGB sein kann und diskutierst das ggf.
elisrlean
2.1.2025, 15:04:49
Hallo liebes Jurafuchs-Team, Im Sachverhalt wird I als Ladenbesitzer bezeichnet, auf der Zeichung jedoch liest man „L‘s Küchenzeugs“. Solange ich es nicht missverstanden habe (korrigiert mich gerne) halte ich die Beschriftung für etwas verwirrend:)
Linne_Karlotta_
3.1.2025, 13:33:39
Hallo elisrlean, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team
Anne
8.1.2025, 12:41:59
Ihr vertauscht in der Aufgabe und dem dazugehörigen Antworttext I und L. Bitte beheben.
Linne_Karlotta_
13.1.2025, 11:25:33
Hallo Anne, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team