Kausalität der Beihilfehandlung
27. August 2025
14 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A will Diamanten aus einem Museum stehlen. Dafür leiht er sich von B deren professionelles Einbruchswerkzeug. Am Tag der Tat entscheidet sich A spontan doch dafür, nur seinen eigenen Hammer mitzunehmen. Mit diesem schlägt er die Vitrine ein und entnimmt die Diamanten.
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