Schema: Beihilfe (§ 27 StGB)
30. Mai 2025
4 Kommentare
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Wie prüfst Du die Beihilfe (§ 27 StGB)?
Strafbarkeit des Haupttäters
Strafbarkeit des Gehilfen
Objektiver Tatbestand
Vorsätzliche und rechtswidrige Haupttat
Beihilfehandlung: Hilfeleisten (§ 27 StGB)
Subjektiver Tatbestand („doppelter Teilnehmervorsatz“)
Vorsatz bezüglich der vors. rw. Haupttat
Vorsatz bezüglich der Beihilfehandlung
Ggf. Tatbestandsverschiebung nach § 28 Abs. 2 StGB
Rechtswidrigkeit
Schuld
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Ani
23.12.2023, 13:48:32
Vielleicht stehe ich völlig auf dem Schlauch, aber mir leuchtet gerade nicht ein, weshalb hier eine Vortat und nicht eine Haupttat gefordert wird. Eine Vortat braucht es doch bei der Begünstigung, nicht aber bei der Beihilfe, oder? Kann man nicht auch vor der Tat Hilfe leisten?
Leo Lee
24.12.2023, 20:56:13
Hallo Ani, vielen Dank für die sehr gute Frage! In der Tat ist Vortat eher bei den Anschlussdelikten einschlägig, während bei der Teilnahme eine
vorsätzliche und
rechtswidrige Haupttat vorliegen muss. Wir haben dies nun entsprechend korrigiert :). Besinnliche Feiertage und einen guten Rutsch wünscht dir das Jurafuchsteam!