Schema: Beihilfe (§ 27 StGB)

30. Mai 2025

4 Kommentare

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Wie prüfst Du die Beihilfe (§ 27 StGB)?

  1. Strafbarkeit des Haupttäters

  2. Strafbarkeit des Gehilfen

    1. Objektiver Tatbestand

      1. Vorsätzliche und rechtswidrige Haupttat

      2. Beihilfehandlung: Hilfeleisten (§ 27 StGB)

    2. Subjektiver Tatbestand („doppelter Teilnehmervorsatz“)

      1. Vorsatz bezüglich der vors. rw. Haupttat

      2. Vorsatz bezüglich der Beihilfehandlung

    3. Ggf. Tatbestandsverschiebung nach § 28 Abs. 2 StGB

  3. Rechtswidrigkeit

  4. Schuld

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

AN

Ani

23.12.2023, 13:48:32

Vielleicht stehe ich völlig auf dem Schlauch, aber mir leuchtet gerade nicht ein, weshalb hier eine Vortat und nicht eine Haupttat gefordert wird. Eine Vortat braucht es doch bei der Begünstigung, nicht aber bei der Beihilfe, oder? Kann man nicht auch vor der Tat Hilfe leisten?

LELEE

Leo Lee

24.12.2023, 20:56:13

Hallo Ani, vielen Dank für die sehr gute Frage! In der Tat ist Vortat eher bei den Anschlussdelikten einschlägig, während bei der Teilnahme eine

vorsätzlich

e und

rechtswidrig

e Haupttat vorliegen muss. Wir haben dies nun entsprechend korrigiert :). Besinnliche Feiertage und einen guten Rutsch wünscht dir das Jurafuchsteam!


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