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Verfügungen des Zedenten mit dem Schuldner nach Abtretung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Voraussetzungen des kaufmännischen Zurückbehaltungsrechts (§ 369 HGB)
Kaufmann A ist Inhaber einer Kfz-Werkstatt und hat gegen Kauffrau B eine Forderung aus einem Reparaturauftrag in Höhe von €10.000. B überlässt A ihren Transporter, den A verkaufen soll. B überlegt es sich jedoch anders und verlangt den Transporter am nächsten Tag wieder heraus. A verweigert die Herausgabe.

Befriedigungsrecht des Gläubigers beim kaufmännischen Zurückbehaltungsrecht (§ 371 HGB)
Kaufmann A hat Schadensersatzansprüche gegen Kaufmann B wegen schuldhafter Lieferung eines mangelhaften 3D-Druckers. B stellt bei A zur Überbrückung ein Leihgerät auf. A fragt sich, ob er das Leihgerät verwerten kann, um sich aus dem Erlös wegen der Schadensersatzforderung zu befriedigen.